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Umbenennung des Fachverbandes und Änderung des Corporate Designs (CD) der Diakonie in Bayern



Der Evangelische Fachverband für Gefährdetenhilfe im Diakonischen Werk Bayern hat sich umbenannt in Fachverband Evangelische Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe im Diakonischen Werk Bayern (kurz FEWS).

 

Die durch die Umbenennung notwendigen Änderungen sowie die Umsetzung der neuen Farben der bayerischen Diakonie im Rahmen des neuen CDs werden in Kürze auch auf diesen Seiten vorgenommen.



23.10.2009

Rahmenkonzept "Hilfen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in Bayern" der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAG Ö/F)



Der geschäftsführende Ausschuss der LAG Ö/F hat am 23.06.2009 das im Fachausschuss Wohnungslosenhilfe LAG Ö/F erarbeitete Rahmenkonzept verabschiedet. Die Wohnungslosenhilfe der Diakonie in Bayern, deren Träger im Fachverband Evangelische Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe im Diakonischen Werk Bayern (FEWS) zusammengeschlossen sind, hat maßgeblich bei der Erarbeitung des Landesrahmenkonzeptes mitgewirkt.

 

Das Rahmenkonzept richtet sich an alle Kommunen in Bayern und an die Träger der Freien Wohlfahrtspflege und empfiehlt die gemeinsame Umsetzung der erarbeiteten Inhalte. Angestrebt wird ein flächendeckendes und differenziertes Hilfe- und Unterstützungssystem für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Damit verbunden sind Vorrang von präventiven Maßnahmen, Abbau bestehender Wohnungslosigkeit, Fortführung bewährter Modelle und Konzeptionen und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Angebote.

 

Das Rahmenkonzept kann mit diesem Link aufgerufen werden.

 

 


27.07.2009

Fachtag am 08.07.2009 in Nürnberg: "Von der Haft in die Freiheit - Übergänge erfolgreich gestalten"



Der positive Einfluss eines umfassenden Übergangsmanagements mit frühzeitiger Entlassvorbereitung auf eine nachhaltige Resozialisierung straffälliger Menschen ist unbestritten. Die konkrete Umsetzung in der Praxis hinkt der theoretischen Erkenntnis jedoch weit hinterher.

 

Am Fachtag diskutierten rund 70 Fachleute aus Justizvollzug, Bewährungshilfe und freier Straffälligenhilfe gemeinsam mit den Referenten Herr Prof. Dr. Bernd Maelicke (Leuphana Universität Lüneburg), Herr Prof Dr. Arloth (Leiter der Abteilung Justizvollzug im StMJV), Herr Konrad Beß und Frau Gertraut Koob-Sodtke (Zentrale Koordininierungsstelle Bewährungshilfe der Justiz in Bayern) und Herr Kai Kupka (Freie Straffälligenhilfe im Diakonischen Werk Oldenburg e.V.) aus unterschiedlichen Blickwinkeln Ideen und Konzepte zur Gestaltung erfolgreicherer Übergänge von der Haft in die Freiheit.  

 

Die Dokumentation zum Fachtag finden Sie hier. 

 

 


11.08.2008

Fachtag am 09.07.2008 in Nürnberg: "Diakonie und Kirche in Bayern - gemeinsam gegen Armut und Obdachlosigkeit! Gemeindeorientierung in der evangelischen Wohnungslosenhilfe"



Der Fachverband Evangelische Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe (FEWS - vormals Evang. Fachverband für Gefährdetenhilfe im Diakonischen Werk Bayern) setzte mit dem Fachtag einen Impuls bei Verantwortlichen von Kirche und Diakonie, um die dringend notwendige Vernetzung gegen die stark zunehmenden Verarmungsprozesse zu fördern.

 

Zur Dokumentation des Fachtags kommen Sie mit diesem Link.


14.12.2007

Bayerisches Strafvollzugsgesetz am 27.11.2007 verabschiedet



Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 27.11.2007 das BayStVollzG verabschiedet. Mit folgendem Link gelangen Sie zum  Gesetzestext.


16.07.2007

Fachtag am 11.07.2007 in Nürnberg: Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten Hilfen für straffällige Heranwachsende an der Schnittstelle von § 41 SGB VIII und §§ 67 ff. SGB XII



Der Fachtag des Evangelischen Fachverbandes für Gefährdetenhilfe im Diakonischen Werk Bayern beschäftigte sich mit den Hilfen für straffällige Heranwachsende. Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterschiedlichster beruflicher Herkunft (Freie Straffälligenhilfe, Jugendhilfe, Bewährungshilfe, Sozialdienste JVA, Jugendämter und Bezirke) diskutierten engagiert über die ungenügende Versorgungssituation dieser Personengruppe.

 

Strittige Zuständigkeitsfragen und ungeklärte Abgrenzungsprobleme zwischen den Leistungsträgern Jugendamt und Sozialhilfeträger an der Schnittstelle von § 41 SGB VIII und §§ 67 f. SGB XII werden auf dem Rücken der Hilfesuchenden ausgetragen. Dringend notwendige Hilfen werden insbesondere in den stationären Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe (und analog in der Wohnungslosenhilfe für junge Volljährige) nahezu nicht mehr bewilligt. Nicht selten muss der Klageweg zur Durchsetzung berechtigter sozialrechtlicher Ansprüche beschritten werden. Die lange Verfahrensdauer führt jedoch häufig dazu, dass die Hilfesuchenden aufgrund ihrer äußerst belastenden Lebenssituation in prekäre Unterkünfte ohne begleitende Hilfen "abtauchen" oder gleich rückfällig und wieder inhaftiert werden.

 

Der Fachtag hat das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln aufgegriffen und dabei auch eine rechtliche Bewertung der Schnittstellenproblematik vorgenommen.

 

Zur Dokumentation des Fachtags kommen Sie mit diesem Link.

 


28.06.2007

Evangelische Konferenz für Straffälligenhilfe lehnt nachträgliche Sicherungsverwahrung für junge Erwachsene ab



Die Evangelische Konferenz für Straffälligenhilfe (EKS) hat sich im Verbund mit der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe und den Konferenzen der Gefängnisseelsorge in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht ablehnend geäußert. Stattdessen fordert die EKS die Bereitstellung von qualifizierten, sächlich und personell gut ausgestatteten Angeboten - auch für diejenigen, die sehr schwerwiegende Straftaten begangen haben.

 

Die gemeinsame Stellungnahme finden Sie hier.


27.04.2007

Stellungnahme des Fachausschusses Straffälligenhilfe der LAG FW zum BayStVollzG-E



Der Fachausschuss Straffälligenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Bayerischen Strafvollzugsgesetzes erarbeitet. Die Stellungnahme finden Sie hier.


02.04.2007

DW EKD unterstützt DVJJ-Eckpunktepapier zum Jugendstrafvollzug



Das Diakonische Werk der EKD unterstützt das von der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe  e.V. (DVJJ) veröffentlichte Eckpunktepapier zum Jugendstrafvollzug und gehört zu den Unterzeichnern des Aufrufs.  Zum DVJJ-Eckpunktepapier kommen Sie mit diesem Link.


23.03.2007

Ministerrat beschließt aktualisierten Entwurf eines Bayerischen Strafvollzugsgesetzes mit Stand vom 15.03.2007



Der Ministerrat hat am 20.03.2007 den Entwurf eines BayStVollzG mit Stand vom 15.03.2007 gebilligt. Bis 20.04.2007 läuft die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen an das bayerische Justizministerium. Der Evangelische Fachverband für Gefährdetenhilfe wird seine bereits veröffentlichte Stellungnahme zum Gesetzesentwurf mit Stand vom 04.12.2006 in das Verfahren der Verbandsanhörung einbringen, da die Änderungen zwischen den beiden Entwürfen nur geringfügiger - nicht substanzieller - Art sind.

 

Die aktuelle Fassung des Entwurfs eines BayStVollzG finden Sie in unserem Download-Bereich.


22.03.2007

Gesetzesentwurf zum Bayerischen Strafvollzugsgesetz (Stand 04.12.2006) stößt auf Kritik - Fachverband übergibt Stellungnahme an bayerisches Justizministerium



Der Evangelische Fachverband für Gefährdetenhilfe weist in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eines Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (BayStVollzG-E mit Stand vom 04.12.2006) auf wesentliche Fehlentwicklungen hin.

 

Die Abkehr von der Resozialisierung als zentralem Vollzugsziel lässt einen schwer wiegenden Paradigmenwechsel bei der Haft- und Sanktionspraxis befürchten. An erster Stelle in Art. 2 BayStVollzG-E steht nunmehr der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten vor dem Ziel der Resozialisierung (Befähigung zur Führung eines straffreien Lebens). Begleitet wird die grundlegende Änderung des Vollzugsziels durch zahlreiche Verschärfungen in Einzelnormen des Gesetzesentwurfs.

 

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt liegt in der weitest gehenden Nichtregelung der Schnittstellenproblematik der beteiligten Institutionen bei der Entlassvorbereitung und der Maßnahmen zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung nach der Haftentlassung. Das vorhandene Potenzial für eine gelingende Wiedereingliederung straffälliger Menschen, das in einer verbindlich geregelten kooperativen Vernetzung der beteiligten Institutionen - insbesondere auch der Einrichtungen und Dienste der Freien Straffälligenhilfe - liegt, kann dadurch nur begrenzte Wirksamkeit entfalten. Hinzuweisen ist an dieser Stelle, dass die Länder - und damit auch Bayern - für die umfassende Ausgestaltung (fachlich, organisatorisch, personell und finanziell) der Sozialen Dienste der Justiz und der Freien Straffälligenhilfe zuständig sind.

 

Die vollständige Fassung der Stellungnahme finden sie im Download-Bereich.

 

Die gemeinsame Pressemitteilung des Diakonischen Werks Bayern und  des Fachverbandes finden Sie ebenfalls im Download-Bereich.

 


30.01.2007

Eckpunkte der Landtagsfraktion der bayerischen SPD zum Jugendstrafvollzug



Der Arbeitskreis Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen der Landtagsfraktion der bayerischen SPD hat "Eckpunkte zum Jugendstrafvollzug - Anforderungen an ein Bayerisches Jugendstrafvollzugsgesetz" veröffentlicht. Sie finden das Papier in unserem Download-Bereich.


16.01.2007

Aktualisierter Entwurf eines Bayerischen Strafvollzugsgesetzes veröffentlicht



Das Bayerische Justizministerium hat einen aktualisierten Entwurf (Stand 04.12.2006) eines Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung (Bayerisches Strafvollzugsgesetz - BayStVollzG) im Internet veröffentlicht. Den Gesetzesentwurf finden Sie in unserem Download-Bereich. Der Evangelische Fachverband für Gefährdetenhilfe wird eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf erarbeiten und auf diesen Seiten veröffentlichen.


09.01.2007

Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) in Kraft getreten



Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 29.11.2006 das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze beschlossen. Es ist am 01.01.2007 in Kraft getreten und kann mit diesem  Link aufgerufen werden.

 

Nicht aufgenommen wurde u.a. die Frage der Neuregelung der Zuständigkeit der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Der Evangelische Fachverband für Gefährdetenhilfe hat sich hierzu bereits dezidiert geäußert (siehe unten auf dieser Seite) und nachdrücklich für eine Verlagerung der Zuständigkeit für die Hilfen nach §§ 67 f. SGB XII auf die Ebene der Bezirke plädiert.


14.12.2006

Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines Bayerischen Strafvollzugsgesetzes



Der Fachausschuss Straffälligenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern hat eine Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (Stand 03.08.2006) mit Schwerpunkt Jugendstrafvollzug unter Mitwirkung von Fachkräften der diakonischen Straffälligenhilfe erarbeitet. Die Stellungnahme kann im Download-Bereich herunter geladen werden.


13.12.2006

Positionspapier "Perspektiven eröffnen für obdachlose Menschen - Maßnahmen ergreifen zum Abbau kommunaler Notunterkünfte"



Der geschäftsführende Vorstand des Evangelischen Fachverbandes für Gefährdetenhilfe hat als Konsequenz aus den Inhalten des Fachtages vom 12.07.2006 einen Maßnahmenkatalog zum Abbau kommunaler Notunterkünfte für obdachlose Menschen erarbeitet. Das Positionspapier finden Sie in unserem Download-Bereich.


13.07.2006

Fachtag am 12.07.2006 "Untergebracht - was nun? Perspektiven eröffnen für obdachlose Menschen in kommunalen Notunterkünften" stieß auf großes Interesse



Der diesjährige Fachtag des Evangelischen Fachverbandes für Gefährdetenhilfe am 12.07.2006 in Nürnberg befasste sich mit der Wohn- und Lebenssituation obdachloser Menschen in kommunalen Notunterkünften. Über 100 Teilnehmende aus Kommunen, Wohnungswirtschaft und freier Wohnungslosenhilfe nahmen am Fachtag teil und diskutierten mögliche Alternativen zur Unterbringung in Notunterkünften. Die Dokumentation zum Fachtag und die gemeinsame Pressemitteilung des Diakonischen Werks Bayern und des Fachverbandes finden Sie im Download-Bereich


Problemanzeige des Fachverbandes zur Anwendung des Gesamtplanverfahrens nach § 58 SGB XII für den Personenkreis der psychisch kranken wohnungslosen Menschen



Die umfangreichen Mitwirkungspflichten im Rahmen des Gesamtplanverfahrens nach § 58 SGB XII gefährden nicht selten den Zugang zum Hilfesystem für psychisch kranke wohnungslose Menschen. Der Evangelische Fachverband für Gefährdetenhilfe in Bayern hat deshalb eine Problemanzeige an den Verband der bayerischen Bezirke gerichtet mit der Bitte um eine flexible und einzelfallbezogene Verfahrensweise. Die Problemanzeige finden Sie auf den für die Mitglieder zugänglichen internen Seiten des Fachverbandes.


Positionspapier "Straffälligenhilfe im Umbruch" verabschiedet



Der Vorstand des Evangelischen Fachverbandes für Gefährdetenhilfe in Bayern hat ein Positionspapier "Straffälligenhilfe im Umbruch" verabschiedet. Das Positionspapier entstand durch intensive inhaltliche Auseinandersetzungen und Diskussionen u.a. im Nachklang zum Fachtag des Fachverbandes am 12.07.2005 in Nürnberg zum Thema "Straffälligenhilfe im Umbruch - Chancen und Risiken von Privatisierungsbemühungen der Justiz". Die Dokumentation des  Fachtags und das Positionspapier "Straffälligenhilfe im Umbruch" finden Sie in unserem Download-Bereich


Stellungnahme des Fachverbandes zum Entwicklungsprojekt "Leistungsmodule" des Bezirks Mittelfranken für die Personengruppe der psychisch kranken wohnungslosen Menschen



Der Personenkreis der psychisch kranken wohnungslosen Menschen befindet sich bei den aktuellen Diskussionen zur Weiterentwicklung des Hilfesystems der Eingliederungshilfe in der Regel nicht im Blickfeld der Beteiligten. Der Evangelische Fachverband für Gefährdetenhilfe hat sich deshalb in seinen Arbeitsgremien intensiv mit den Auswirkungen des Entwicklungsprojekts "Leistungsmodule" auf das Hilfesystem für psychisch kranke wohnungslose Menschen befasst. Die Stellungnahme finden Sie auf den für die Mitglieder zugänglichen internen Seiten des Fachverbandes.


Fachverband spricht sich gegen eine Verlagerung der Zuständigkeiten für §§ 67 f. SGB XII auf die örtlichen Sozialhilfeträger aus



Der Evangelische Fachverband für Gefährdetenhilfe hat sich intensiv mit der geplanten Verlagerung der Zuständigkeiten für die Hilfen nach §§ 67 f. SGB XII befasst. Die Verlagerung der Zuständigkeiten für die Hilfen zur Überwindung in besonderen sozialen Schwierigkeiten auf die örtlichen Sozialhilfeträger (Landkreise und kreisfreie Städte) stößt auf größte Bedenken der diakonischen Einrichtungsträger der Gefährdetenhilfe in Bayern.

 

Das vollständige Schreiben des Fachverbandes mit ausführlicher Begründung finden Sie in unserem Download-Bereich.


Neue Rahmenkonzeption für die Straffälligenhilfe



Dem Versöhnungsauftrag verpflichtet. Fachverband Gefährdetenhilfe im Diakonischen Werk Bayern stellt Rahmenkonzeption für die Evangelische Straffälligenhilfe vor

 

Mit der „Rahmenkonzeption der Evangelischen Straffälligenhilfe“ will der Fachverband Gefährdetenhilfe im Diakonischen Werk Bayern die bisherige Arbeit der Straffälligenhilfe bündeln und zukunftsweisende fachliche Strukturen in Bayern anregen. In Zeiten von Einsparungen und Kürzungen habe die Bündelung von Kräften und die Nutzung von Synergien besonders für diese Arbeit eine besondere Bedeutung, so der Vorsitzende des Fachverbandes, Peter Selensky: „Obgleich originär dem christlichen Auftrag verpflichtet, blieb die Straffälligenarbeit bislang eher eine Randerscheinung im Spektrum publikumswirksamer Sozialarbeit. Schließlich müsse sie sich überwiegend mit Straftätern und deren Stigmata auseinandersetzen.“

 

In insgesamt 9 Kapiteln beschreibt die Rahmenkonzeption das Verhältnis von Gesellschaft und Straffälligkeit und entwickelt daraus grundlegende Gedanken zum sozialstaatlichen und diakonischen Auftrag im Umgang mit straffällig gewordenen Menschen. Ausführlich geht die Rahmenkonzeption auf die einzelnen Hilfeangebote im Raum der bayerischen Diakonie ein und beschreibt in diesem Zusammenhang auch den nach wie vor jungen Gedanken des Täter-Opfer-Ausgleichs. Überlegungen zur Finanzierung, zu Qualitätsstandards und –Sicherung sowie zur Zukunft der Straffälligenhilfe schließen die Rahmenkonzeption ab.

 

Denn, so Selensky: „Die diakonische Hilfe darf sich auch vor der Übernahme weiterer Verantwortung nicht verschließen, wie sie zum Beispiel durch die Delegation und Ausführung einzelner Aufgaben der Justiz entsteht.“ Sie müsse vielmehr ihre Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ausbauen und dürfe sie nicht verspielen.

 

Rahmenkonzeption „Evangelische Straffälligenhilfe“ an Bayerns Justizministerin übergeben

Die Bayrische Justizministerin Dr. Beate Merk und der Vorstand des Fachverbandes für Gefährdetenhilfe im Diakonischen Werk Bayern, Herr Peter Selensky, diskutierten vor kurzem unter anderem den Umgang mit inhaftierten Russlanddeutschen, haftentlassenen Intensivtätern, Privatisierungstendenzen im Strafvollzug und andere „heiße Eisen“.

Die Einladung ins Justizministerium kam durch die neu entstandene Rahmenkonzeption des Fachverbandes zustande.

Bei der Präsentation zeigte sich Frau Dr. Merk interessiert und beeindruckt, da zum ersten Mal die Vielzahl  evangelischer Aktivitäten in der Straffälligenhilfe zusammengetragen und neue Herausforderungen für die Zukunft beschrieben worden sind.